PSA-STANDARDS
Kundenspezifisches Design und Zertifizierung von technischen Geräten zum Schutz der Person!
Norm EN ISO 11612
Schutzkleidung – Gegen Hitze und Flammen
Die Norm EN ISO 11612 legt die Anforderungen an Schutzkleidung gegen Hitze und Flammen fest, um die Sicherheit von Arbeitnehmern zu gewährleisten, die diesen Risiken in verschiedenen Branchen ausgesetzt sind.
Norm EN ISO 11611
Schutzkleidung – Gegen Hitze und Flammen
EN ISO 11611 legt Anforderungen an Schutzausrüstung fest, die bei Schweißprozessen verwendet wird und Schutz vor Hitze, Flammen und Spritzern geschmolzenen Metalls bietet.
NORM EN 1149-5
Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften
EN 1149-1: Messung des spezifischen Oberflächenwiderstands
EN 1149-3: Messung des Lastabfalls
IEC 61482-STANDARD
Schutzkleidung – Elektrische Risiken
Die Norm IEC 61482-2 legt die Anforderungen an Materialien und Kleidungsstücke fest, die für die Schutzkleidung von Arbeitnehmern gegen die thermischen Gefahren eines Lichtbogens verwendet werden
ATEX-Standard
Schutzkleidung – Antistatisch
Um einen optimalen Schutz vor elektrostatischen und thermischen Risiken zu gewährleisten, muss die in ATEX-Zonen eingesetzte PSA antistatisch sein, einen ausreichenden Kontakt mit der Haut ermöglichen, geerdet und schwer entflammbar sein sowie nach festgelegten Normen zugelassen sein.
Die PSA muss nach EN ISO 14116 oder EN ISO 11612 zugelassen sein, um den Träger im Explosionsfall bestmöglich vor thermischen Risiken zu schützen.
NORM EN ISO 20471
Schutzkleidung – Hohe Sichtbarkeit
Die Norm ISO 20471 gewährleistet die Sichtbarkeit und Sicherheit von Arbeitnehmern im Straßenverkehr, indem sie Anforderungen an die Materialien und die Klassifizierung von Arbeitskleidung für optimale Sichtbarkeit bei Tag und Nacht festlegt
PSA-NORMEN (PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG)
SPEZIFISCHE STANDARDS GEGEN SPEZIFISCHE RISIKEN
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) unterliegt der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016, um die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen von Arbeitnehmern zu erfüllen, die einem oder mehreren beruflichen Risiken ausgesetzt sind. Diese Verordnung definiert daher die Risiken, die mit einer geeigneten PSA verbunden sind, die Bedingungen für deren Inverkehrbringen sowie die Erstellung des EU-Baumusterprüfantrags und anderer damit verbundener Unterlagen.
Gemäß der Gesetzgebung unterliegt PSA einer EU-Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle. Jedes Kleidungsstück wird mit einem eingenähten PSA-Aufkleber und einer Gebrauchsanweisung geliefert, die die Einhaltung der Anforderungen der beanspruchten Normen und der wesentlichen Bestimmungen der Verordnung 2016/425 gewährleisten.
Die Verordnung 2016/425 definiert drei PSA-Kategorien entsprechend den damit verbundenen Risiken:
KATEGORIE 1 – PSA GEGEN GERINGERE RISIKEN
PSA zum Schutz vor geringfügigen Risiken, deren Auswirkungen keine Auswirkungen auf die Gesundheit des Benutzers haben (z. B. oberflächliche Verletzungen).
- Oberflächlicher mechanischer Angriff.
- Kontakt mit milden Reinigungsmitteln oder längerer Kontakt mit Wasser.
- Kontakt mit heißen Oberflächen, deren Temperatur 50°C nicht überschreitet.
- Augenschäden durch Sonneneinstrahlung (mit Ausnahme derjenigen, die beim Beobachten der Sonne auftreten).
- Atmosphärische Bedingungen, die nicht extrem sind.
Für diese PSA zertifiziert der Hersteller die PSA selbst mit der Erstellung einer Datei, die den beanspruchten Schutzbereich dokumentiert, um die Konformität der PSA mit dem beanspruchten Schutzbereich zu bescheinigen (Prüfbericht, technisches Datenblatt, Kennzeichnung DIESES). ).
KATEGORIE 2 – PSA GEGEN ERHEBLICHE RISIKEN
PSA zum Schutz vor erheblichen Risiken, die zu irreversiblen Folgen führen und verursachen können. Dabei handelt es sich um sogenannte „mittlere“ Risiken.
Beispiel: hohe Sicht, Kälte, Schweißer usw.
Diese komplexeren PSA unterliegen Konformitätsprüfungen mit europäischen Normen durch eine autorisierte Stelle. Nach der Validierung stellt die benannte Stelle dem Hersteller ein AET (EU-Baumusterprüfbescheinigung) aus.
KATEGORIE 3 – PSA GEGEN SCHWERE UND TÖDLICHE RISIKEN
PSA zum Schutz vor schwerwiegenden und irreversiblen Risiken sowie tödlichen Risiken.
Beispiel: Schutz vor großen Spritzern geschmolzenen Metalls, chemischer Schutz, Schutz vor den thermischen Gefahren von Lichtbögen usw.
Zusätzlich zu Konformitätsprüfungen mit europäischen Normen durch eine autorisierte Stelle unterliegt diese PSA einer obligatorischen jährlichen Qualitätskontrolle nach 2 Modulen zur Auswahl:
- MODUL C2: Überwachte Produktkontrollen in unregelmäßigen Abständen (Probenahme – Anhang VII der Verordnung)
- MODUL D: Qualitätssicherung in der Produktion (Qualitätssystemaudit – Anhang VIII der Verordnung)
Jede PSA, die der europäischen Norm entspricht, muss deutlich und vollständig gekennzeichnet sein. Es muss mit Wartungs- und Gebrauchsanweisungen geliefert werden.